Kosten

Die Kosten für meine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutische Behandlung werden bei begründeter Diagnose und Indikation in der Regel von Krankenversicherungen und Beihilfen übernommen.

Krankenkassen erwarten üblicherweise nach den ersten fünf (probatorischen) Sitzungen einen ausführlichen Antrag, bevor sie die Behandlungskosten für eine größere Anzahl von Behandlungsstunden übernehmen.